Lassen Sie sich nicht blenden!
Auf den Internetseiten einiger Anbieter wird mit Niedrigstpreisen geworben. Schauen Sie sich das „Kleingedruckte“ hier sehr genau an. Ob Sie den Werbepreis und die erforderliche Qualität am Ende tatsächlich erhalten erscheint zumindest fraglich.
Daneben liest man dort regelmäßig, Steuerberater wären zu teuer. Dabei wird oft nicht berücksichtigt, dass der Bundesrat am 10.06.2022 der Vierten Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung zugestimmt hat. Mit dieser Änderung wurde eine neue Regelung speziell für die Leistungen von Steuerberatern im Zusammenhang mit Erklärungen zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts in das Gesetz eingefügt. Die Vergütung der Steuerberater wurde mit dieser Neuerung im Vergleich zur vorher geltenden Regelung praktisch nahezu halbiert.
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Gesetz, genauer gesagt der Steuerberatervergütungsverordnung. Demnach ist die Vergütung abhängig vom Gegenstandswert, also dem Grundsteuerwert der Immobilie. Wir berechnen grundsätzlich die so genannte Mittelgebühr. Die Bezeichnung „Mittelgebühr“ steht hierbei für den „Mittelsatz“ einer Gebühr bei der Gebührensatzrahmengebühr und stellt die Gebühr dar, die als durchschnittliche Vergütung anzusehen ist. Konkret bedeutet dies, dass wir Ihnen 5/20 einer vollen Gebühr berechnen.
Weitere Informationen zur Vergütung der Steuerberater finden Sie unter BStBK – Steuerberatervergütungsverordnung.